Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.08.2015 - 8 B 2125/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50466
VGH Hessen, 20.08.2015 - 8 B 2125/14 (https://dejure.org/2015,50466)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.08.2015 - 8 B 2125/14 (https://dejure.org/2015,50466)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 (https://dejure.org/2015,50466)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,50466) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2013 - 1 S 1047/13

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens; Pflichten der Gemeinden bei

    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2015 - 8 B 2125/14
    Das Erfordernis einer das im Anordnungsverfahren übliche Maß übersteigenden Wahrscheinlichkeit folgt daraus, dass auch der Beschluss der Gemeindevertretung demokratisch legitimiert ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 -, juris; Lange, Kommunalrecht, 2013, S. 641, Rn. 170).

    Die Begründung darf Wertungen, Schlussfolgerungen und Erwartungen enthalten, sie muss jedoch insbesondere die entscheidungserheblichen Tatsachen zutreffend darstellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 22.8.2013 -1 S 1047/13 -, juris).

  • VG Wiesbaden, 02.12.2014 - 7 L 1703/14
    Auszug aus VGH Hessen, 20.08.2015 - 8 B 2125/14
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 2. Dezember 2014 - 7 L 1703/14.WI - ist wirkungslos, soweit dort der Antrag der Antragsteller,.

    Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 2. Dezember 2014 - 7 L 1703/14.WI -zurückgewiesen.

  • VGH Hessen, 20.09.2018 - 8 B 1358/18

    Bürgerbegehren und Bauleitplanung

    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit welcher der Gemeinde einem kassatorischen Bürgerbegehren zuwiderlaufende Maßnahmen untersagt werden, ist, dass das Bürgerbegehren nach dem Erkenntnisstand des entscheidenden Gerichts im Zeitpunkt der Eilentscheidung mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit zulässig ist und die Erreichung seines Ziels ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung voraussichtlich vereitelt würde (Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 -, juris Rdnr. 4).
  • VG Wiesbaden, 27.09.2019 - 7 L 1651/19

    Bürgerbegehren in der Stadt Oestrich-Winkel zur Abschaffung des hauptamtlichen

    Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit welcher der Gemeinde einem kassatorischen Bürgerbegehren zuwiderlaufende Maßnahmen untersagt werden, ist, dass das Bürgerbegehren nach dem Erkenntnisstand des entscheidenden Gerichts im Zeitpunkt der Eilentscheidung mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit zulässig ist und dass die Erreichung seines Ziels ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung voraussichtlich vereitelt würde (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 -, juris, Rn. 4 ).

    Das Erfordernis einer das im Anordnungsverfahren übliche Maß übersteigenden Wahrscheinlichkeit folgt daraus, dass auch der Beschluss der Gemeindevertretung demokratisch legitimiert ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 -, juris, Rn. 4 ).

    Die Begründung dient dazu, die Unterzeichner über den Sachverhalt und die Argumente der Initiatoren des Bürgerbegehrens aufzuklären und darüber zu informieren, worüber abgestimmt werden soll (vgl. dazu und zum Folgenden Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 -, juris, Rn. 6 ).

  • VGH Hessen, 21.01.2020 - 8 B 2370/19

    Streitwert eines Bürgerbegehrens

    Das Erfordernis einer das im Anordnungsverfahren übliche Maß übersteigenden Wahrscheinlichkeit folgt daraus, dass auch der Beschluss der Gemeindevertretung demokratisch legitimiert ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 juris, Rdnr. 4 ).

    Die Initiatoren eines kassatorischen Bürgerbegehrens haben die Gründe, die gegen den Beschluss der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) sprechen, zutreffend darzustellen (Hess. VGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 -, juris Rdnr. 6 f.).

  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 4 BV 16.105

    Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens gegen ein geplantes Islamzentrum in

    An dieser ungeschriebenen Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, die der Senat in einer Reihe neuerer Entscheidungen hervorgehoben hat (BayVGH, B. v. 9.12.2010 - 4 CE 10.2943 - juris Rn. 2; B. v. 20.1.2012 - 4 CE 11.2771 - juris Rn. 31; B. v. 25.6.2012 - 4 CE 12.1224 - BayVBl 2013, 19 Rn. 31; B. v. 14.10.2014 - 4 ZB 14.707 - juris Rn. 3 ff.; anders noch B. v. 14.3.2001 - 4 ZE 00.3658 - BayVBl 2002, 184) und die auch in der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte anerkannt ist (vgl. OVG NRW, U. v. 23.4.2002 - 15 A 5594/00 - NVwZ-RR 2002, 766; OVG SH, U. v. 19.12.2005 - 2 LB 19/05 - juris Rn. 41; VGH BW, B. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 - juris Rn. 19; HessVGH, B. v. 20.8.2015 - 8 B 2125/14 - juris Rn. 6), fehlt es im vorliegenden Fall.
  • VG Frankfurt/Main, 10.03.2022 - 7 K 201/20

    Bürgerbegehren unzulässig

    Sie darf deshalb nicht in wesentlichen Punkten falsch, unvollständig oder irreführend sein ( VGH Kassel, Beschluss vom 20.08.2015 - 8 B 2125/14 -, Rn. 6 ; VGH H-Stadt, Urteil vom 04.07.2016 - 4 BV 16.105 -, Rn. 27; VG Darmstadt, Beschluss vom 25.04.2013 - 3 L 497/13.DA -, Rn. 33 ; VG Karlsruhe, Beschluss vom 29.08.2016 - 9 K 3743/16 -, Rn. 35; BeckOK KommunalR Hessen/Dünchheim, 14. Ed. 1.2.2021, HGO § 8b Rn. 13f.).
  • VG Frankfurt/Main, 28.02.2024 - 7 K 1080/22

    Mangelnde Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens über den Neubau eines

    Sie darf deshalb nicht in wesentlichen Punkten falsch, unvollständig oder irreführend sein (Hessischer VGH, Beschluss vom 20.08.2015 - 8 B 2125/14 - juris Rn. 6; Bayerischer VGH, Urteil vom 04.07.2016 - 4 BV 16.105 - juris Rn. 27; VG Darmstadt, Beschluss vom 25.04.2013 - 3 L 497/13.DA - juris Rn. 33; Kammer, Urteil vom 10.03.2022 - 7 K 201/20.F - juris Rn. 79).
  • VG Bremen, 01.11.2018 - 1 V 667/18

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehens - Bürgerbegehren; Kostendeckung;

    Das Erfordernis einer das im Anordnungsverfahren übliche Maß übersteigenden Wahrscheinlichkeit folgt daraus, dass auch der Beschluss der Gemeindevertretung demokratisch legitimiert ist (vgl. VGH Mannheim, B. v. 22.8.2013 - 1 S 1047/13 -, juris; VGH Kassel, B.v. 20.8.2015, 8 B 2125/14, juris, Rn. 4).
  • VG Trier, 15.11.2022 - 7 K 1537/22

    Bürgerbegehren gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von

    Da sich die Unterzeichner anhand der Darstellungen in der Begründung ein Urteil darüber bilden müssen, ob sie dem Bürgerbegehren zustimmen möchten oder nicht, darf die auf den Unterschriftenlisten abgedruckte Begründung nicht in wesentlichen Punkten falsch, unvollständig oder irreführend sein (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 -, juris Rn. 6).
  • VG Koblenz, 18.01.2021 - 3 K 596/20

    Bürgerbegehren in Wissen unzulässig

    Die auf den Unterschriftenlisten abgedruckte Begründung darf deshalb nicht in wesentlichen Punkten falsch, unvollständig oder irreführend sein (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. August 2015 - 8 B 2125/14 -, juris, Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht